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| >Sekundärregelung
Die Sekundärregelung führt die Frequenz, die durch die Primärregelung stabilisiert wurde, wieder auf 50 Hz zurück und stellt das Gleichgewicht zwischen den einzelnen Netzpartnern wieder her. Bei einem Ungleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch, z.B. bei einem Kraftwerksausfall, ändert sich die Frequenz. Die Primärregler aller Partner des europäischen Verbundnetzes reagieren darauf mit einer Anpassung der Erzeugung und stabilisieren damit die Frequenz, jedoch auf einem von 50 Hz abweichenden Niveau. Es helfen also alle durch das Verbundnetz zusammengeschlossenen Partner solidarisch am Ausgleich eines Erzeugungsdefizits mit - sie liefern alle zu dem Partner, bei dem die Störung aufgetreten ist. Die Frequenz muß aber wieder auf 50 Hz zurückgeführt werden. Außerdem muß der Partner, bei dem die Störung aufgetreten ist, vereinbarungsgemäß nach kurzer Zeit dafür sorgen, daß sein Defizit auch mit eigenen Mitteln ausgeglichen wird. Dazu ist eine übergeordnete Regelung - die sogenannte Sekundärregelung - notwendig, für die eine entsprechende Erzeugungs-Reserve bereitstehen muß. An den Verbindungsstellen zu den Nachbarnetzen (Übergabestellen) wird gemessen, wieviel jeweils importiert oder exportiert wird (Messung der Übergabeleistung). Man kann damit erkennen, ob das Defizit innerhalb oder außerhalb des eigenen Netzes liegt. Ist es innerhalb des eigenen Netzes aufgetreten, so muß die Sekundärregelung eingreifen. Das geschieht automatisch durch den Netzregler im Hauptlastverteiler, der sowohl die Frequenz als auch die Übergabeleistung mißt. Mit dem Eingriff des Netzreglers wird das Erzeugungsdefizit durch Sekundärregel-Kraftwerke (in Österreich Speicherkraftwerke) kompensiert. Die Frequenz wird damit wieder auf 50 Hz zurückgeführt, und alle Primärregel-Kraftwerke, die sich zuvor am Ausgleich des Defizits beteiligt haben, werden wieder entlastet. Als Folge davon wird auch die Übergabeleistung wieder auf den richtigen Wert zurückgeführt, weil das Defizit ja dann im entsprechenden Netz kompensiert wird und sich keine außerhalb des Netzes liegenden Partner mehr am Leistungsausgleich beteiligen müssen. (Siehe auch Primärregelung) |
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